Tätigkeitsgebiete
Strafverteidigung
Die Strafverteidigung stellt die Kernkompetenz der Rechtsanwälte Maier, Menth und Nißle dar. Dabei werden sämtliche Bereiche des Neben- und Kernstrafrechts abgedeckt.
Rechtsanwältin Friederike Nißle ist ehemalige Staatsanwältin aus Berlin und übernimmt neben Strafverteidigungen auch die Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren (Nebenklage). Sie ist überregional tätig und verteidigt im gesamten Bundesgebiet.
Rechtsanwalt Ulrich Menth trägt ebenfalls den Fachanwaltstitel im Strafrecht. Er in der Bürogemeinschaft der Spezialist im Verkehrsstrafrecht.
Rechtsanwalt Klaus-Dieter Maier verfügt aufgrund etlicher Hauptverhandlungen vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht sowie dem Bundesgerichtshof über besondere Kenntnisse im Revisionsstrafrecht.
Geschädigtenvertretung
Auch als Geschädigte(r) haben Sie im Strafverfahren von Beginn an Rechte. In der Hauptverhandlung ist in bestimmten Fällen eine Beteiligung als Nebenkläger(in) möglich.
Rechtsanwältin Nißle arbeitet bei der Vertretung von Opfern seit mehreren Jahren mit dem Weißen Ring und dem Frauennotdienst Kempten zusammen.
Pflichtverteidigung
Grundsätzlich übernehmen RA Maier, RA Menth und RAin Nißle überwiegend Wahlverteidigungen. In bestimmten Fällen sind sie jedoch auch zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit. Dazu rufen Sie am besten an und vereinbaren einen Besprechungstermin.
Strafvollstreckung / Strafvollzug
In einigen Fällen ist es ratsam, auch im Vollstreckungsverfahren einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen (Halb- oder Reststrafenantrag, Verlegung, Abschiebung oder Rücküberstellung). Insbesondere Frau Rechtsanwältin Nißle nimmt auch Mandate im Bereich der Strafvollstreckung an.
Kontakt
Poststraße 10
87435 Kempten
Telefon: 0831 15005
E-Mail: info@strafverteidigung-kempten.de
Telefax: 0831 15140
Notfallnummer von RAin Nißle: 0163 7955211 (Festnahme/Durchsuchung)